Der Kyffhäuserkreis beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Hausmeister/in (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Der Arbeitsvertrag bezieht sich auf den Kyffhäuserkreis, nachfolgende
Liegenschaft ist aktuell zu besetzen:
Gemeinschaftsschule Greußen
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (39h). Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 5 (TVöD).
- Unterstützen des Objektmanagements (Gebäudebewirtschaftung) bei der Bauunterhaltung
- regelmäßige Kontrollen des Schulgeländes, der Außenanlagen, der technischen Anlagen sowie
- Sicherstellung der Gebäudefunktion (Heizung, Sanitäranlagen, Licht etc.)
- Unterstützung bzw. Vertretung anderer Hausmeister im Kreisgebiet sowie des technischen
- Dienstes an anderen Schulstandorten
- Ausführung kleinerer Instandsetzungsarbeiten, z. B. Ausbesserungsarbeiten am Gebäude,
malermäßige Ausbesserungen, kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen, Reparatur und
Instandsetzungen an Einfriedungen und Befestigungen
- Pflege der Außenanlagen und Durchführung des Winterdienstes
- Überwachung und Kontrolle der Wartungs- und Prüfarbeiten
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Firmen, Verwaltungen etc.
- Organisation von Vorbereitungen für diverse Veranstaltungen
- Anleiterfunktion für diverse Maßnahmen wie z.B. Bundesfreiwilligendienst, Soziale Teilhabe etc.
Der / Die Bewerber/in muss über eine einschlägige dreijährige Berufsausbildung in einem
handwerklichen/technischen Beruf (in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik,
Metallbau oder Holzverarbeitung) sowie Verständnis für technische Anlagen verfügen. Des Weiteren
wäre es wünschenswert auf Grund der Ausbildung, Erfahrung sowie der körperlichen und physischen
Verfassung, dass die Voraussetzungen als elektrisch unterwiesene Person (EUP) erfüllt sind. Bei
dem/der Bewerber/in soll es sich um eine aufgeschlossene, teamfähige, belastbare und zuverlässige
Person mit ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein handeln, die sich durchsetzen kann und über
Entscheidungsvermögen verfügt.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Grundkenntnisse im Umgang mit MS-Office-Anwendungen
- eine den Arbeitsaufgaben entsprechende körperliche Konstitution
- Führerschein der Klasse B
- Leistungsfähigkeit sowie die Bereitschaft an Wochenenden und Abendstunden tätig zu sein
- Bereitschaft von Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen zur adäquaten Bedienung der
technischen Anlagen
- keine Höhenangst
Weiterhin ist wünschenswert: aufgrund der schnellen Erreichbarkeit - wenn der Wohnort in der Nähe des
Schulstandortes liegt.
Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten
Zeugnisse/Zertifikate/Berufsabschlüsse) senden Sie bitte mit dem Betreff „Gemeinschaftsschule
Greußen“ an das
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Personalamt
Markt 8
99706 Sondershausen
oder bevorzugt per E-Mail an personalamt@kyffhaeuser.de. Die Dokumente sollen in einem
zusammenhängenden PDF-Format vorliegen und die Gesamtgröße von 20 Megabyte nicht überschreiten.
Unvollständige Bewerbungen können im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am 22.04.2026.
Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Ihnen gleichgestellter Menschen sind ausdrücklich
erwünscht. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilten Sie uns bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine
Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des
Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen (m/w/d)
vernichtet. Bitte fügen Sie deshalb den Bewerbungsunterlagen keine Originale bei.
Durch die Bewerbung entstehende Kosten sowie Reisekosten für das Auswahlgespräch können nicht
erstattet werden.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/in (m/w/d) in eine Speicherung der
personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit
möglich.
gez. Hochwind –Schneider
Landrätin
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